Artikel II-21 des Entwurfs zur EU-VErfassung ist meiner Meinung nach gut "gelungen":
Nichtdiskriminierung
(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
Noch positiv: Man hat es vermieden den Gottesbezug in die Präambel aufzunehmen, was vor allem katholisch verblendete Länderchefs von Polen und Spanien wollten. Gut, dass wir auch andere Religionen unter unserem europäischen Dach haben wollen.
Ich bin dafür!
Die EU-Verfassung!
Seerosen Entern Beharrlich Alle Süßwasser Trotz Ihrer Angst Nicht |
Eine Chimäre, Kurzzeitig Hoffend, Aufzuhalten. Reihum Duft Tarnend |
Zieht Übeltäter Regen Im Celophanmantel Hinterher ! (Eva B.) |
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