Österreichisches Verfassungsgericht hebt Homosexuellen-Paragraf auf
Wien, 24. Juni (AFP)
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Montag den umstrittenen Homosexuellen-Paragrafen 209 als verfassungswidrig aufgehoben, der homosexuelle Beziehungen von Männern über 19 Jahren mit Männern unter 18 Jahren verbietet. Nach Auffassung des höchsten Gerichts verletzt der Paragraf den Gleichheitsgrundsatz. Zur Begründung hieß es in der Stellungnahme, der Paragraf sei in sich nicht sachlich, da eine zunächst legale homosexuelle Beziehung allein aus dem Grund strafbar werden könne, dass einer der Partner sein 20. Lebensjahr erreicht habe.
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