Seerosen
Entern
Beharrlich
Alle
Süßwasser
Trotz
Ihrer
Angst
Nicht
Eine
Chimäre,
Kurzzeitig
Hoffend,
Aufzuhalten.
Reihum
Duft
Tarnend
Zieht
Übeltäter
Regen
Im
Celophanmantel
Hinterher
!
(Eva B.)

Dienstag, Juni 25, 2002

Österreichisches Verfassungsgericht hebt Homosexuellen-Paragraf auf

Wien, 24. Juni (AFP)

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Montag den umstrittenen Homosexuellen-Paragrafen 209 als verfassungswidrig aufgehoben, der homosexuelle Beziehungen von Männern über 19 Jahren mit Männern unter 18 Jahren verbietet. Nach Auffassung des höchsten Gerichts verletzt der Paragraf den Gleichheitsgrundsatz. Zur Begründung hieß es in der Stellungnahme, der Paragraf sei in sich nicht sachlich, da eine zunächst legale homosexuelle Beziehung allein aus dem Grund strafbar werden könne, dass einer der Partner sein 20. Lebensjahr erreicht habe.