Seerosen
Entern
Beharrlich
Alle
Süßwasser
Trotz
Ihrer
Angst
Nicht
Eine
Chimäre,
Kurzzeitig
Hoffend,
Aufzuhalten.
Reihum
Duft
Tarnend
Zieht
Übeltäter
Regen
Im
Celophanmantel
Hinterher
!
(Eva B.)

Dienstag, September 11, 2007

Art 73, Abs. 6 SSV:

Die einzelnen Linien bedeuten:
a. Sicherheitslinien und doppelte Sicherheitslinien dürfen von Fahrzeugen
weder überfahren noch überquert werden;

Art. 27 Abs. 1 SVG:
Das Signal «Wenden verboten» (2.46) untersagt, Fahrzeuge an der betreffenden
Stelle zu wenden.

Art. 90 Ziff. 1 SVG:
Wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften
des Bundesrates verletzt, wird mit Busse127 bestraft.

im klartext: das wenden bei durchgezogener linie in der stadt zürich kostet 528 CHF = 250 CHF strafe plus 260 CHF für den richter und 18 CHF für die sekretärin/den sSekretär und die post. sche...e, f..k